Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Markus Krieg
1. Anmeldung
Die Anmeldung zu unseren Kursen und Fahrstunden kann telefonisch, schriftlich per Onlineformular, SMS, WhatsApp oder per E-Mail an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.
2. Bestätigung der Anmeldung und Kursaufgebot
Der Eingang der Anmeldung wird unter Vorbehalt der Durchführung des Kurses bestätigt. Die definitive Kursbestätigung erfolgt in der Regel innerhalb von ca. 2-4 Arbeitstagen nach der Anmeldung. Sollte keine Kursbestätigung erfolgen, bitten wir um eine Meldung beim Sekretariat der Fahrschule Markus Krieg.
3. Unterbelegte Kurse / Überbelegte Kurse
Sollte ein Kurs aufgrund von Unterbelegung nicht stattfinden können, bemüht sich unsere Geschäftsstelle, den Kurs zu einem anderen Datum neu auszuschreiben. In einem solchen Fall werden alle angemeldeten Personen rechtzeitig benachrichtigt. Wenn ein Kurs hingegen überbelegt ist, werden wir versuchen, einen zusätzlichen Kurs zum selben Thema zu organisieren.
4. Abmeldefristen
Für die Abmeldung von Kursen oder Fahrstunden gilt eine Abmeldefrist von mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Abmeldungen, die innerhalb dieser Frist erfolgen, werden von der Fahrschule akzeptiert und es fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Abmeldungen nach Ablauf dieser Frist unterliegen den nachfolgenden Regelungen:
4.1. Nichterscheinen oder kurzfristige Abmeldung
Bei Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin oder einer kurzfristigen Abmeldung (weniger als 48 Stunden vor dem Termin) behält sich die Fahrschule das Recht vor, eine Ausfallgebühr in Höhe des vollen Preises für den versäumten Kurs oder die versäumte Fahrstunde zu erheben. Die Ausfallgebühr wird fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach dem versäumten Termin.
4.2. Nachweis für Abmeldung
Abmeldungen müssen telefonisch oder schriftlich per E-Mail oder WhatsApp erfolgen. Die Fahrschule bestätigt den Erhalt der Abmeldung und die Einhaltung der Abmeldefrist.
4.3. Ausnahme von der Ausfallgebühr
Die Fahrschule behält sich das Recht vor, die Ausfallgebühr zu erlassen oder zu reduzieren, wenn der Kunde nachweisen kann, dass das Nichterscheinen oder die kurzfristige Abmeldung aufgrund von unvorhersehbaren und aussergewöhnlichen Umständen erfolgte, die ausserhalb seiner Kontrolle liegen (z.B. Krankheit, Unfall). Der Nachweis solcher Umstände kann von der Fahrschule verlangt werden.
4.4. Änderung von Terminen durch die Fahrschule
Die Fahrschule behält sich das Recht vor, Termine für Kurse oder Fahrstunden aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit des Fahrlehrers, technische Probleme) kurzfristig zu verschieben oder abzusagen. In solchen Fällen entstehen dem Kunden keine Kosten.
5. Absenzen während des Kurses
Anspruch auf die Rückerstattung von Kursgeldern infolge von Absenzen besteht nicht. Damit die Kurse angerechnet werden können, ist die Anwesenheit während des ganzen Kurses erforderlich.
6. Zahlungsbedingungen
Der Preis der Ausbildung/des Kurses wird mit der Bestätigung der Anmeldung und dem Kursaufgebot dem Teilnehmenden in Rechnung gestellt. Die Zahlung hat nach Erhalt der Rechnung, oder spätestens am Kurstag selbst zu erfolgen.
7. Vorauszahlungen für Fahrstunden
7.1. Vorauszahlungsoption
Fahrschüler haben die Möglichkeit, einen Betrag für Fahrstunden im Voraus zu bezahlen. Die im Voraus gezahlten Beträge werden mit den vereinbarten Fahrstunden verrechnet.
7.2. Abrechnung
Die Fahrschule Markus Krieg stellt den Fahrschülern monatlich eine detaillierte Abrechnung zur Verfügung, in der die gebuchten Fahrstunden, das Datum und die Uhrzeit der Lektionen sowie der abgezogene Betrag ersichtlich sind. Dadurch haben die Fahrschüler jederzeit eine Übersicht über die verbleibenden Guthaben.
7.3. Guthabenübertrag und Rückerstattung
Ein eventuell vorhandenes Restguthaben kann auf weitere Fahrstunden übertragen werden. Alternativ besteht folgende Auswahl:
a) Übertrag auf eine andere Person
Das Restguthaben kann an eine andere Person, beispielsweise Familienmitglieder oder Freunde, übertragen werden. Dazu ist eine schriftliche Bestätigung des ursprünglichen Guthabeninhabers erforderlich.
b) Rückerstattung
Nach bestandener Fahrprüfung oder Beendigung der Fahrausbildung kann das Restguthaben auf Wunsch zurückerstattet werden. Der Rückerstattungsantrag muss schriftlich eingereicht werden, und die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 10 Arbeitstage.
c) Gutschrift für andere Kurse
Das Guthaben kann auch für andere Dienstleistungen oder Kurse der Fahrschule Markus Krieg (z.B. Weiterbildungskurse) genutzt werden.
8. Rechnungen und Mahngebühren
8.1. Zahlungsfrist für Fahrstunden
Rechnungen für Fahrstunden sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen.
8.2. Zahlungserinnerung und Mahnstufen
Bei nicht fristgerechter Zahlung erfolgt eine kostenlose Zahlungserinnerung. Sollte die Zahlung danach weiterhin ausbleiben, gelten folgende Mahnstufen:
- Mahnung: CHF 10.00 Mahngebühr
- Mahnung: CHF 20.00 Mahngebühr
- Mahnung: CHF 30.00 Mahngebühr
8.3. Betreibung
Nach der dritten Mahnung und ausbleibender Zahlung wird das Inkasso an eine externe Stelle weitergegeben, und es erfolgt die Einleitung eines Betreibungsverfahrens.
8.4. Zahlungskonditionen für Kurse
Die Kursgebühren sind vor Kursbeginn entweder per Banküberweisung, per TWINT oder spätestens am Kurstag in bar oder per TWINT zu entrichten. Ohne vollständige Zahlung der Kursgebühren kann die Teilnahme am Kurs nicht garantiert werden, und es wird kein Kursausweis ausgestellt.
8.5. Rückerstattung bei Nichtteilnahme
Bei Nichtzahlung und Nichtteilnahme am Kurs besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die Fahrschule Markus Krieg behält sich vor, bei wiederholtem Zahlungsversäumnis zukünftige Anmeldungen abzulehnen.
9. Versicherung Fahrunterricht
Die obligatorische Versicherung deckt Schäden am Fahrschulfahrzeug und gegenüber Dritten. Die Versicherungsgebühr wird bei der 1. Lektion verrechnet. Bei einem Schaden übernimmt die Fahrschule grundsätzlich vollumfänglich die entstandenen Kosten. Durch den Fahrschüler absichtlich herbeigeführte Schäden übernimmt der Fahrschüler vollumfänglich. Verkehrsübertretungen während den Fahrlektionen werden vom Fahrschüler übernommen.
Versicherungsgebühren (einmalig):
Auto Kat. B, Auto-Anhänger Kat. BE: CHF 120.00
Lastwagen Kat. C1, Bus Kat. D1: CHF 155.00
Lastwagen Kat. C: CHF 175.00
Lastwagen-Anhänger Kat. CE, Bus Kat. D: CHF 205.00
Motorboot Kat. A: CHF 120.00
10. Versicherung Kurse
Die Versicherung ist Sache der Kursteilnehmenden. Die Teilnehmenden sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benützen der Kurslokale erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl oder Verlust von Gegenständen kann die Fahrschule Markus Krieg nicht haftbar gemacht werden.
10.1. Versicherung bei Motorradkursen
Bei Kursen mit dem Motorrad ist die Versicherung des Motorrads grundsätzlich Sache des Teilnehmenden, unabhängig davon, ob es sich um das eigene Fahrzeug oder um ein Fahrschulfahrzeug handelt. Die Fahrschule übernimmt keine Haftung für Schäden am Motorrad oder gegenüber Dritten, die während des Kurses entstehen.
11. Programm- und Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
12. Bildmaterial
Sämtliche Bildrechte für das Bildmaterial auf der Homepage sowie auf den Social Media Kanälen unterliegen der Markus Krieg AG.
12.1. Nutzung
Jede Art der Nutzung des Markus Krieg AG Bildmaterials bedarf der Zustimmung der Fahrschule. Eine Freigabeerklärung erfolgt schriftlich nach Absprache des Nutzungshonorars und -zweckes in Form einer Rechnung der Markus Krieg AG. Mit Ausnahme der Nutzung zum vereinbarten Gebrauch bleiben sämtliche Rechte an den Bildern (Eigentum, Urheberrecht) bei der Markus Krieg AG.
13. Haftung
13.1. Haftungsausschluss
Die Fahrschule Markus Krieg haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die während des Unterrichts oder der Kurse entstehen, es sei denn, diese sind auf grob fahrlässiges Verhalten der Fahrlehrer oder anderer Mitarbeitender der Fahrschule zurückzuführen.
13.2. Haftung der Fahrschüler
Die Fahrschüler haften für alle während der Fahrlektionen verursachten Verstösse gegen die Strassenverkehrsordnung (z.B. Geschwindigkeitsübertretungen) sowie für alle daraus resultierenden Bussen und Gebühren.
13.3. Unfallversicherung
Die Fahrschule Markus Krieg empfiehlt allen Kursteilnehmenden und Fahrschülern den Abschluss einer ausreichenden Unfallversicherung, da für Unfälle während des Unterrichts oder während des Kurses keine Haftung übernommen wird.
14. Datenschutz
14.1. Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Fahrschule Markus Krieg verpflichtet sich, personenbezogene Daten der Teilnehmenden gemäss den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten. Alle erhobenen Daten werden ausschliesslich für die Abwicklung der angebotenen Dienstleistungen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
14.2. Einverständniserklärung zur Kontaktaufnahme
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass die Fahrschule Markus Krieg sie per E-Mail, Telefon oder SMS für Kursinformationen und -erinnerungen kontaktieren darf.
15. Kursorganisation und Verhaltensregeln
15.1. Verhalten während der Kurse und Fahrstunden
Teilnehmende sind verpflichtet, während der Kurse und Fahrstunden den Anweisungen des Fahrlehrers Folge zu leisten und sich rücksichtsvoll und respektvoll gegenüber anderen Kursteilnehmenden und Verkehrsteilnehmern zu verhalten.
15.2. Ausschluss vom Kurs
Die Fahrschule behält sich das Recht vor, Teilnehmende, die sich ungebührlich verhalten, unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen oder die Anweisungen der Fahrlehrer nicht befolgen, ohne Rückerstattung der Kursgebühr vom weiteren Unterricht auszuschliessen.
16. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Fahrschule Markus Krieg behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht und gelten ab dem Datum der Veröffentlichung. Es liegt in der Verantwortung der Kunden, sich über die aktuellen AGB zu informieren.
17. Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Markus Krieg ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule.